Die Zukunft der Festhalle ist auf den Weg gebracht.
Wir stimmen dem Vertrag zur Sanierung und künftigen Nutzung der Festhalle zu. Für uns war dabei von Anfang an klar: Eine Zustimmung gibt es nur unter klaren Bedingungen.
Die Festhalle bleibt kommunales Eigentum.
Eine Veräußerung haben wir von Beginn an ausgeschlossen. Auf unsere Initiative setzt der Vertrag stattdessen auf ein Erbbaurecht. Die Festhalle und ihr Grundstück bleiben somit vollständig im Besitz der Stadt. Der Festplatz ist nicht Bestandteil des Vertrags und bleibt uneingeschränktes Eigentum der Stadt Stadthagen.
Die Festhalle bleibt ein Ort für Stadthagen.
Sportlerball, Sommerball, Abiturfeiern und weitere städtische Veranstaltungen müssen auch künftig ihren Platz haben. Dieses Recht wird vertraglich abgesichert. Gleichzeitig muss der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gewährleistet sein.
Jetzt muss es in die Umsetzung gehen.
Nach Jahren unterschiedlicher Planungen wollen wir keine weiteren Verzögerungen. Deshalb muss der Investor innerhalb von sechs Monaten einen Bauantrag für die Sanierung stellen.
Unsere Festhalle ist ein wichtiger Baustein für Kultur, Vereine und das gesellschaftliche Leben – und stärkt durch ihre zentrumsnahe Lage auch Gastronomie, Einzelhandel und unsere Innenstadt. Lange haben wir auf sie verzichtet, nun soll sie wieder Bestandteil der Stadthäger Stadtgesellschaft werden.
Für uns zählen drei Dinge: Kommunales Eigentum sichern. Verbindliche Umsetzung gewährleisten. Die Festhalle als Ort für die Menschen in Stadthagen erhalten.
Unter diesen Voraussetzungen tragen wir den Vertrag mit und erwarten nun die konsequente Umsetzung.
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